Montag, 22. November 2010

Stillgeld

Es gibt einige Krankenkasse die einer stillenden Frau, als Anerkennung für ihren Einsatz, Stillgeld zahlen. Nach der Geburt muss die Frau mit ihrer Kasse Kontakt aufnehmen und einen Stillausweis verlangen. Dieser wird dann vom Arzt oder der Hebamme ausgefüllt indem diese bestätigen, dass die Frau mindestens sechs Wochen gestillt hat.

Diese kleine Anerkennung finde ich sehr schön. Leider sind nicht alle Kassen bereit, diese Leistung zu zahlen. Auch müssen die Frauen sich selber darum kümmern, selten schicken die Kassen den Ausweis einfach zu.

Es liegt also an den Frauen, diese Auszeichnung in Anspruch zu nehmen.

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